Häufige Fragen
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Bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
– Neben dem Gehalt haben Sie Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder andere Lohnersatzleistungen von mehr als 410,- EUR bezogen
– Sie haben für mehrere Arbeitgeber gearbeitet und sind daher mit Steuerklasse 6 besteuert worden
– Sie sind verheiratet, haben Steuerklasse 3 und 5 und der Ehepartner mit Steuerklasse 5 hat ebenfalls Arbeitslohn bezogen
– Sie haben eine Abfindung erhalten, bei der bereits die Fünftel-Regelung angewendet wurde
– Sie haben sich einen Steuerfreibetrag eintragen lassen
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgegeben haben?
Wenn Sie durch uns steuerlich vertreten werden, dann verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Für die Abgabe der Steuererklärung 2020 hätten wir somit regulär Zeit bis zum 28. Februar 2022.
Aufgrund von Corona wurde die Abgabefrist ausnahmsweise zusätzlich um weitere 3 Monate verlängert. Die Steuererklärung für 2020 muss somit
spätestens bis zum 31. Mai 2022 abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden zur Erstellung der Steuererklärung benötigt?
Im Mitgliederbereich finden Sie unsere detaillierten Checklisten, die Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung stehen.
Wie ich kann ich die Unterlagen für die Steuererklärung einreichen?
Mittels E-Mail erhalten Sie von uns Ihren persönlichen Link, der Ihnen Zugang zu unserer Cloud gewährt.
Gegenüber dem klassischen E-Mail-Transfer geschieht die Kommunikation mit TeamBeam auf verschlüsseltem und hoch sicherem Weg.
Sie können uns Ihre Unterlagen aber auch weiterhin per Post zukommen lassen oder direkt bei unserem Büro einwerfen.
Was kostet die Erstellung der Steuererklärung?
In der Regel berechnen wir unser Honorar in Abhängigkeit von der Höhe Ihrer Einkünfte. In Einzelfällen erfolgt die Abrechnung
nach Zeitaufwand.
Beispiel 1: verheiratetes Ehepaar, gemeinsames Jahresbruttogehalt beträgt 90.000,- EUR
keine weiteren Einkünfte
Die Mindestgebühr beträgt 256,40 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.
Beispiel 2: wie Beispiel 1, zusätzlich noch Kapitalerträge von 3.000,- EUR + Einkünfte aus Vermietung in Höhe von 9.000,- EUR
Die Mindestgebühr beträgt 309,70 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.
Beispiel 3: verheiratetes Ehepaar, gemeinsames Jahresbruttogehalt beträgt 180.000,- EUR
zusätzlich noch Kapitalerträge von 3.000,- EUR
Die Mindestgebühr beträgt 358,35 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.
Beispiel 4: lediger Angestellter, Bruttogehalt 60.000,- EUR
zusätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 8.000,- EUR
Honorar ca. 396,60 EUR zuzüglich Umsatzsteuer
Ich wurde vom Finanzamt dazu aufgefordert, die Steuererklärungen für die letzten 7 Jahre einzureichen. Was kann ich tun?
Kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, damit uns genug Zeit bleibt, die erforderlichen Erklärungen einzureichen.
Sofern Sie Renteneinkünfte oder Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld hatten, aber die Bescheinigungen hierzu nicht
mehr finden können, können wir diese fehlenden Angaben mittels Datenabruf (Elster) ermitteln.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld vom Finanzamt bekomme?
nicht beeinflussen.
Welche Steuerklasse ist für mich/ uns die günstigste?
auf die Höhe des monatlich ausgezahlten Nettogehaltes. Unterjährige Steuervorteile und -nachteile gleichen sich am Jahresende immer aus,
da am Ende die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen berechnet wird.
Die Steuerklasse hat aber Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen, die nach dem bisherigen Nettogehalt bemessen werden.
Welche Steuerklasse Sie wählen sollten, können wir in einem Gespräch gemeinsam herausfinden.
Welche Kosten für Kinder sind steuerlich absetzbar?
In bestimmten Fällen auch die für Kinder gezahlten Krankenkassenbeiträge.
Alle anderen Ausgaben sind grundsätzlich über den Kinderfreibetrag abgedeckt.
Im Einzelfall müssten wir prüfen, ob für bestimmte Kosten eine Zwangsläufigkeit besteht, die zu einer steuerlichen Anerkennung führt.
Ich habe eine Immobilie gekauft. Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Die Kaufnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer oder Maklercourtage können nur dann berücksichtigt werden,
wenn Sie die immobilie vermieten und hieraus steuerpflichtige Vermietungseinkünfte erzielen. Auch dann sind diese Ausgaben
nicht sofort absetzbar sondern nur im Wege der jährlichen Abschreibungen.
Bei einer Eigennutzung können im Grunde nur haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.
Hierzu zählen z.B. Handwerkerkosten sowie Kosten für die Nutzung einer Umzugsspedition.
Wichtig: Eine steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass Sie eine Rechnung haben und diese nicht bar bezahlt haben.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit Vermietungsfällen und der steuerlichen Behandlung von Immobilien
können wir Sie in diesem Fall ausführlich beraten und Sie bei Ihrer Steuererklärung unterstützen.
Kontaktieren Sie uns auch, wenn Sie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen planen und nicht wissen, wie diese
steuerlich berücksichtigt werden können.
Haben Sie zusätzliche Fragen?
Gerne stehen wir für Sie jederzeit zur Verfügung.